Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://e-learning.hessen.de veröffentlichten Website der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

  1. Beschreibung
    Einige Lerninhalte sind nicht barrierefrei gestaltet
  2. Maßnahmen
    Für das Jahr 2024 ist vorgesehen entsprechende Lösungen für die in der IT-Fortbildung erstellten Formate zu entwickeln. Es werden Empfehlungen für die Erstellung barrierefreier Lernformate erarbeitet, die außerhalb der IT-Fortbildung erstellt werden.
  3. Zeitplan
    siehe 2
  4. Barrierefreie Alternative
    Nicht barrierefrei gestaltete Formate werden auf Anfrage als PDF zur Verfügung gestellt.
Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

  1. Beschreibung
    Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt
    Die notwendigen Ressourcen für die barrierefreie Gestaltung der Lernplattform wurden für die technische und redaktionelle Überarbeitung im Jahr 2024 eingeplant.
  3. Barrierefreie Alternative
    Nicht barrierefrei gestaltete Formate werden auf Anfrage als PDF zur Verfügung gestellt.
Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.

Inhalt:

  1. Beschreibung
    Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT
  2. Barrierefreie Alternative
    Nicht barrierefrei gestaltete Formate werden auf Anfrage als PDF zur Verfügung gestellt.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.08.2024 erstellt.

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: z.B. die redaktionelle Anpassung der Lernplattform und die Entwicklung einer barrierefreien Lösung für die von der IT-Fortbildung zukünftig erstellten Lernformate bis Ende 2025.

*Lerninhalte, die für eine nicht barrierefreie Softwareanwendung entwickelt werden, sind ausgeschlossen.
*Lerninhalte, die auf der Plattform über Anbieter außerhalb der HZD zur Verfügung gestellt werden, sind ausgeschlossen. An dieser Stelle wird eine Empfehlung ausgesprochen, letztendlich liegt die Verantwortung der barrierefreien Gestaltung jedoch beim jeweiligen Anbieter.

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

keine Inhalte

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.

Ansprechperson:

Team Digitales Lernen

E-Mail: digitales-lernen@hzd.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Phillipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Last modified: Thursday, 8 August 2024, 8:24 AM